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   SG Aachen, 17.11.2005 - S 9 AS 50/05   

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https://dejure.org/2005,19449
SG Aachen, 17.11.2005 - S 9 AS 50/05 (https://dejure.org/2005,19449)
SG Aachen, Entscheidung vom 17.11.2005 - S 9 AS 50/05 (https://dejure.org/2005,19449)
SG Aachen, Entscheidung vom 17. November 2005 - S 9 AS 50/05 (https://dejure.org/2005,19449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anrechnung einer Nachzahlung von Kindesunterhalt als zu berücksichtigendes Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die leistungsmindernde Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98

    Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen;

    Auszug aus SG Aachen, 17.11.2005 - S 9 AS 50/05
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist dieser Unterhalt im Zahlungszeitraum zu berücksichtigen, denn wesentlich ist nicht, für welchen Zeitraum der Unterhalt gezahlt wird, sondern wann er tatsächlich zufließt (vgl. bisher zum BSHG Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Urt. v. 28.10.1999, 5 C 28/98, NJW 2000, 601: "Bezug zur Bedarfszeit").
  • SG Speyer, 01.06.2006 - S 1 ER 161/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Dies hat das Gesetz, wie die Kammer meint, ausdrücklich nicht vorgesehen, weil sich die Eltern nicht aus dem Einkommen und Vermögen der Kinder bedienen sollten (anders wohl Sächsisches LSG, Beschluss vom 01.02.2006, L 3 B 162/05 AS-ER, lediglich Orientierungssatz in Juris; bejahend dagegen Sozialgericht Aachen, Urteil vom 17.11.2005, S 9 AS 50/05).
  • LSG Hessen, 22.11.2005 - L 9 AS 68/05

    Leistungen für Unterkunft und Heizung

    Eine Saldierung verschiedener Bedarfe würde außerdem gegen den auch auf das Leistungssystem des SGB II anwendbaren Bedarfsdeckungsgrundsatz (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2005 - L 9 AS 50/05 ER) verstoßen.
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